Die gegenständliche Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Art und Weise, wie Bip&Go die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 zur Regelung der elektronischen Datenverarbeitung, Dateien und Freiheitsrechte und der Datenschutz-Grundverordnung 679/2016 vom 27. April 2016 („
DSGVO
“) sowie allen ihren nationalen Ausführungsgesetzen (gemeinsam die „
anwendbaren Gesetze
“) verarbeitet.
1. Allgemeine Bestimmungen und Identität des Datenverantwortlichen
Diese Website ist das Eigentum der
Bip&Go
SAS mit einem Stammkapital von 1.000 Euro und Gesellschaftssitz in 30 Boulevard Gallieni, 92130 Issy les Moulineaux (eingetragen im Handelsregister von NANTERRE unter der Nummer B 750 535 288). Für den Inhalt der Website ist Herr Arnaud QUEMARD als Vertreter von SANEF und Präsident von Bip&Go verantwortlich. Diese Website wird auf den französischen Servern der Gesellschaft OVH mit Gesellschaftssitz in 2 Rue Kellermann, 59100-Roubaix, gehostet. Alle Daten, auf die Sie Zugriff haben, werden zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Gemäß der gegenständlichen Datenschutzerklärung und zu den nachfolgend beschriebenen Zwecken wird Bip&Go als Datenverantwortlicher angesehen.
2. Geistiges Eigentum
Die Dienstleistungen, die Website und ihre Inhalte, die ihre grafischen, bildlichen, akustischen, fotografischen und Textelemente sowie die Website-Architektur und die ihr zugrunde liegenden Datenbanken umfassen (die „Inhalte von Bip&GO“) sind ausschließliches Eigentum von Bip&Go oder ihren jeweiligen Eigentümern. Die Extraktion, Wiedergabe, Verwendung und Aufbewahrung der gesamten oder von Teilen der Inhalte von Bip&Go ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Bip&Go verboten. Da Bip&Go nicht die Kontrolle über alle Informationsquellen hat, auf die sie Zugriff gewährt, und angesichts der mit der Verarbeitung der Informationen verbundenen Komplexität kann sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Inhalten von Bip&Go wiedergegebenen Informationen nicht garantieren bzw. für etwaige Fehler oder Auslassungen der angezeigten Daten verantwortlich gemacht werden. Das Setzen eines
-Hyperlinks zu
www.bipandgo.com
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bip&Go. Bip&Go kann unter keinen Umständen für Informationen auf Websites haftbar gemacht werden, zu denen Links gesetzt wurden. Diese Website achtet das Urheberrecht. Es werden alle Urheberrechte in Bezug auf geschützte Werke vorbehalten, die auf dieser Website wiedergegeben oder verbreitet werden. Ohne entsprechende Genehmigung ist jegliche Verwendung der Werke, die über die Wiedergabe und den Abruf zu individuellen und privaten Zwecken hinausgeht, untersagt.
3. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen der gegenständlichen Datenschutzerklärung kommt den nachstehenden Wörtern und Ausdrücken die folgende Bedeutung zu:
„
Kunde
“: jede Person, die die von Bip&Go angebotenen Dienstleistungen – insbesondere über eine Registrierung – unter Vertrag nimmt.
„
Cookie
“: kleine Textdateien, die vom Herausgeber der besuchten Website ausgegeben und auf der Festplatte des verbundenen Endgeräts (Computer,
Smartphone
, Tablet...) eingerichtet werden, oder alle ähnlichen Tracking-Technologien. Sie ermöglichen insbesondere die Identifizierung des Kunden im Rahmen seiner Sitzung und deren Speicherung.
„Daten“:
die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gegenständlichen Datenschutzerklärung verarbeitet werden.
„Personenbezogene Daten“:
die personenbezogenen Daten gemäß der diesbezüglichen Definition in Artikel 4 (1) DSGVO.
„Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“:
die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
„Dienstleistungen“:
die auf der Website und in den Apps der Marke Bip&Go sowie auf bzw. in allen sonstigen Websites, Apps und Kommunikationen angebotenen und mit Bip&Go verbundenen Dienstleistungen, einschließlich der außerhalb der Website erbrachten Leistungen (Vertragsabschluss im Vertriebsbüro), aber unter Ausschluss aller Dienstleistungen, die ausdrücklich im Rahmen einer anderen Datenschutzerklärung erbracht werden.
„
Website
“: die Website von Bip&Go, auf die über die Adresse
www.bipandgo.com
oder jede sonstige stattdessen verwendete Adresse und Umleitungs-URL zugegriffen werden kann, einschließlich aller Seiten und Rubriken, aus denen sich diese zusammensetzt.
„Auftragsverarbeiter“:
die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle gemäß Artikel 4 (8) DSGVO, die die personenbezogenen Daten im Namen und im Auftrag von Bip&Go verarbeitet.
„Verarbeitung/verarbeiten“:
eine jede der durch Artikel 4 (2) DSGVO beschriebenen Handlungen, die im Rahmen der Anwendung der gegenständlichen Datenschutzerklärung in Bezug auf personenbezogene Daten vorgenommen wird.
„Verletzung personenbezogener Daten“:
die Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 (12) der DSGVO.
„
Besucher
“: die lediglich auf die Website zugreifende Person, der aber keine Kundenstellung zukommt.
Alle Änderungen der Bedeutung einer im gegenständlichen Artikel 3 getroffenen Begriffsbestimmung, die sich aus Änderungen der anwendbaren Gesetze ergeben, gelten automatisch ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung im nationalen Recht des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, wo Bip&Go ansässig ist, oder des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, wo die Verarbeitung im Rahmen der Anwendung der gegenständlichen Datenschutzerklärung erfolgt.
4. Erhobene Daten und damit verbundene Zwecke
4.1 Vom Kunden übermittelte Daten
4.1.1 Im Rahmen des Vertragsabschlusses
Bip&Go ist angehalten, die personenbezogenen Daten zu erheben und verarbeiten, um die Dienstleistungen erbringen und seine Kundenbeziehungen führen zu können.
Um auf die Dienstleistungen von Bip&Go zugreifen zu können, muss der Kunde ein Konto erstellen, indem er Registrierungsformular ausfüllt. Zu diesem Zweck muss der Kunde Informationen in Bezug auf Titel, Namen, E-Mail-Adresse, Benutzernamen, Passwort, Telefonnummer, Postanschrift, Zahlungsmodalitäten sowie Informationen über sein Fahrzeug angeben. Der Kunde kann auch ersucht werden, seine berufliche Situation zu erläutern.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass das Passwort streng persönlich ist. Es wird unter Einsatz eines Hashwert-Tools als einmaliges Passwort erstellt und kann daher von Bip&Go weder bekannt gegeben noch wiedererstellt werden. Da der Kunde für die Vertraulichkeit seines Passworts und die Verwendung seines Kontos verantwortlich ist, wird ihm empfohlen, sein Passwort niemandem mitzuteilen und sich vor dem Schließen des Browsers systematisch von der jeweiligen Sitzung abzumelden. Für alle Verwendungen der Dienstleistungen, Zugriffe und Navigationen auf die/der Website sowie Verbindungen oder Übermittlungen von Daten, die über sein Konto mit seinen Anmeldedaten vorgenommen werden, wird angenommen, dass diese vom Kunden und unter dessen ausschließlicher Verantwortung vorgenommen werden.
Bip&Go ist nicht für den Verlust von einzelnen oder mehreren Anmeldedaten (Benutzername oder Passwort) verantwortlich. Selbiges gilt bei Nichtvorliegen eines im Voraus erfolgten, schriftlichen und Bip&Go ordnungsgemäß bekanntgegebenen Widerspruchs gegen die schädigende Verwendung des Kontos durch eine unbefugte Person. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls von Anmeldedaten muss der Kunde die von Bip&Go vorgesehenen Verfahren befolgen, die ihm ermöglichen, seine Anmeldedaten wiederzuerlangen und/oder sein Passwort zurückzusetzen.
Bip&Go verfügt über keine Kontrollmöglichkeiten, die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen, die vom Kunden bei der Kontoerstellung übermittelt werden. Daher ist Bip&Go nicht für falsche Angaben oder Identitätsdiebstahl verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, Bip&Go richtige Informationen bereitzustellen und sie zu gegebenem Zeitpunkt bei Änderungen auf den laufenden Stand zu bringen.
4.1.2 Kommunikationen, Marketing- und Informationskampagnen
Die personenbezogenen Daten dienen zur Übermittlung von allgemeinen Informationen, insbesondere per SMS und E-Mail an Kunden oder sonstige Personen, die ihre diesbezügliche Einwilligung gegeben haben, sofern eine solche erforderlich ist.
Darüber hinaus ermöglichen die personenbezogenen Daten, jedem Kunden an seine Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen anzubieten. Konkret kann die Personalisierung der Dienstleistungen die Einholung personenbezogener Daten in Bezug auf die familiäre Situation oder die Lebensgewohnheiten und Nutzung der Mautstellen erfordern.
4.1.3 Verwaltung der Kundenbeziehung
Wenn sich der Kunde mit dem Kundendienst in Verbindung setzt, erfasst letzterer absolut erforderliche Daten, um seine Diagnosen bereitstellen, möglicherweise vom Kunden angetroffene Probleme lösen oder alle Fragen desselben beantworten zu können.
4.1.4 Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen
Die personenbezogenen Daten dienen Bip&Go zudem zur Entwicklung und Verbesserung ihrer Produkte und Dienstleistungen, um bessere Leistungen erbringen und den Bedürfnissen ihrer Kunden bestmöglich gerecht werden zu können. Bip&Go vergewissert sich also gleichzeitig, dass ihre Produkte und Dienstleistungen funktionieren, aber auch dass sie ständig verbessert werden, um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben.
4.2 Automatisch erhobene personenbezogene Daten
Gewisse personenbezogene Daten können automatisch erhoben werden, wie beispielsweise mit Hilfe von Cookies erfasste Daten, wenn der Kunde oder Besucher die Website verwendet oder abruft oder wenn er mit Bip&Go in Kontakt ist. Es werden insbesondere Daten im Zusammenhang mit dem vom Kunden oder Besucher für den Zugriff zur Website verwendeten Gerät, dessen Betriebssystem, IP-Adresse, Browser-Typ und möglichen Interaktionen mit dem Inhalt der Website erfasst.
4.3 Streitbeilegung und Vermeidung von Außenständen
Die personenbezogenen Daten werden zudem im Rahmen der Streitbeilegung und der Vermeidung von Außenständen durch die Erstellung einer kundenbezogenen Ausschlussliste verwendet.
4.4 Verpflichtende Offenlegung
Die personenbezogenen Daten der Kunden oder Besucher können in den folgenden Fällen im Rahmen der anwendbaren Gesetze offengelegt werden:
- zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, einer Verfügung oder jeder sonstigen gerichtlichen Maßnahme im Rahmen der Untersuchung von tatsächlichen oder mutmaßlichen rechtswidrigen Aktivitäten, Vermeidung solcher Aktivitäten oder Vornahme von Maßnahmen, um diesen zu begegnen;
- im Falle der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Kunden gegenüber Bip&Go;
- zur Gewährleistung der Rechte, des Eigentums und der Sicherheit von Bip&Go;
- zur Gewährleistung der Rechte und Sicherheit ihrer Kunden.
4.5 Automatisierte Verarbeitung(en) von personenbezogenen Daten
Zur Realisierung der Verarbeitungszwecke gemäß Artikel 4.1.2 (Personalisierung der Dienstleistungen) und 4.3 (Vermeidung von Außenständen) kann Bip&Go dazu angehalten sein, automatische Entscheidungen zu treffen, die auf der Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten beruhen. Dies umfasst automatisch getroffene Entscheidungen von Bip&Go, die auf Grundlage von durch den Kunden bereitgestellten Daten gefasst werden, um auf den Kunden zugeschnittene Produkte oder Dienstleistungen anzubieten oder um Bip&Go die Vermeidung von Außenständen zu ermöglichen.
Im Rahmen des Angebots personalisierter Dienstungen wird das Treffen automatisierter Entscheidungen als Vorteil angesehen, der es ermöglicht, den Kunden auf Grundlage der von ihnen bereitgestellten Informationen die beste Auswahl an Dienstleistungen anzubieten.
Im Zusammenhang mit einer derartigen Verarbeitung werden die Kunden darauf hingewiesen, dass sie die Möglichkeit haben, sich mit Bip&Go unter Verwendung der in Artikel 14.1 angegebenen Angaben in Verbindung zu setzen, um:
- für jede Entscheidung, die auf Grundlage ihrer personenbezogenen Daten getroffen wird, das Einschreiten einer natürlichen Person von Bip&Go zu beantragen;
- ihren jeweiligen Standpunkt auszudrücken;
- in Bezug auf die automatische Entscheidung eine Erklärung zu erhalten und
- die automatisch getroffene Entscheidung zu beanstanden.
4.6 „Benachrichtigung bei nicht erfasster Fahrt auf Free-Flow-Strecke“
Um den „Benachrichtigung bei nicht erfasster Fahrt auf Free-Flow-Strecke“-Dienst gemäß Artikel XIX der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bip&Go unter der Adresse https://www.bipandgo.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen/ in Anspruch nehmen zu können, gibt der Kunde von Bip&Go sein Kennzeichen an, damit die Erfassung seines Fahrzeugs an der Mautstelle einer „Free-Flow-Strecke“ durch eine Autobahnkonzessionsgesellschaft der Sanef-Gruppe auf Wunsch des Kunden mit seiner Nummer des elektronischen Maut-Badges von Bip&Go verknüpft werden kann.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Zustimmung des Kunden. Bei der Registrierung für den Bip&Go-Dienst ist das Kästchen für die Benachrichtigung bei nicht erfasster Fahrt auf Free-Flow-Strecke standardmäßig bereits aktiviert. Der Kunde hat jedoch das Recht, diese Option zu deaktivieren.
Die erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden (Ausweisnummer, Kennzeichen des Fahrzeugs, Name des Kunden, gesprochene Sprache, E-Mail) werden an die Autobahnkonzessionsgesellschaft SANEF oder SAPN weitergeleitet, die für den Betrieb der „Free-Flow-Strecke“ zuständig ist, um den „Benachrichtigung bei nicht erfasster Fahrt auf Free-Flow-Strecke“-Dienst bereitzustellen.
5. Speicherung von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten können von Bip&Go, den Unternehmen der SANEF-Gruppe und den Dienstleistern von Bip&Go innerhalb und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gemäß den Datenschutzregeln der europäischen Regularien und gemäß den von der DSGVO vorgegebenen Standards verarbeitet werden.
6. Dauer der Aufbewahrung von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten in Bezug auf Kunden werden ab der letzten Interaktion mit dem Kunden für drei Jahre aufbewahrt und werden danach während sieben Jahren mit beschränktem Zugang archiviert.
Die personenbezogenen Daten in Bezug auf potenzielle Kunden werden maximal ein Jahr nach deren letzter Kontaktaufnahme gelöscht oder nachdem diese auf zwei aufeinander folgende Angebote nicht antworten. Wenn Personen ihr Recht auf Widerspruch gegen den Erhalt von Kundenwerbung ausüben, werden die Informationen, die eine Berücksichtigung ihres Widerspruchsrechts ermöglichen, ab der Beanspruchung dieses Rechts für maximal drei Jahre und ausschließlich zur Berücksichtigung dieses Widerspruchsrechts aufbewahrt.
Die Daten in Bezug auf Zahlungsmethoden werden nach der Durchführung der jeweiligen Transaktion gelöscht. Bei Bezahlungen mit einer Zahlungskarte werden sie zu Beweiszwecken für den Fall eines möglichen Einspruchs gegen die Transaktion für einen Zeitraum von maximal 13 bis 15 Monaten ab dem Datum der betreffenden Transaktion in den Archiven von Zwischenhändlern aufbewahrt. Diese Daten können länger aufbewahrt werden, wenn der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung gibt. Diese Einwilligung wird vom Zwischenhändler durch das Abhaken eines Auswahlfelds erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.
7. Empfänger der personenbezogenen Daten
Abgesehen von der Verarbeitung durch SANEF, ABERTIS oder die Auftragsverarbeiter, auf die Bip&Go für die Bereitstellung der Website und Dienstleistungen zur Realisierung der in Artikel 4 beschriebenen Verarbeitungszwecke zurückgreift, sind die personenbezogenen Daten ausschließlich den internen Abteilungen von Bip&Go zum Beispiel für Marketing-, Kundendienst- und Auditzwecke und im Rahmen der dem jeweiligen Mitarbeiter erteilten Befugnisse zugänglich.
Die personenbezogenen Daten werden Im Falle von Verträgen mit der „Erweiterung Spanien“ an Bip&Drive übermittelt.
8. Weitergabe von personenbezogenen Daten an befugte Dritte
Die personenbezogenen Daten dürfen bei Feststellung einer Verletzung auch an die zuständigen Behörden, Rechtspfleger, öffentliche Bedienstete und Inkassobüros übermittelt werden.
9. Auftragsverarbeiter
Bip&Go greift zur Durchführung bestimmter Leistungen, wie Banktransaktionen, die Ausstellung von Handelsrechnungen oder den Versand von Mailings oder Korrespondenz an die Kunden auf Auftragsverarbeiter zurück. Die Auftragsverarbeiter und ihre Mitarbeiter sind im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterworfen. Die Auftragsverarbeiter haben sich zudem dazu verpflichtet, die technisch, organisatorisch und strukturell erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jede Verletzung von personenbezogenen Daten zu verhindern, wie insbesondere:
- die versehentliche oder nicht durch Bip&Go genehmigte Zerstörung, Verschlechterung, Veränderung oder den Verlust von personenbezogenen Daten;
- die/den versehentliche/n oder nicht durch Bip&Go genehmigte/n Offenlegung oder Zugriff von/auf personenbezogene/n Daten an/durch Dritte; und/oder
- jede gesetzwidrige, nicht von Bip&Go genehmigte oder nicht vertraglich vorgesehene Verarbeitung von Daten auf welche Art und aus welchem Grund auch immer. Die Sicherheitsmaßnahmen der Auftragsverarbeiter entsprechen den anwendbaren Gesetzen.
10. Verwendung von Cookies oder ähnlichen Technologien
Der Kunde und die Besucher der Website werden bei ihrem Besuch auf der Website durch ein Informationsbanner darüber in Kenntnis gesetzt, dass in ihrem Browser automatisch Cookies installiert werden können. Durch das Akzeptieren dieses Informationsbanners stimmt der Kunde oder Besucher der Verwendung von Cookies zu den nachstehend beschriebenen Zwecken zu.
10.1 Erforderliche und Funktionsbezogene Cookies
Erforderliche Cookies gewährleisten das ordentliche Funktionieren der Website, wenn der Kunde oder der Besucher auf dieser navigiert. Sie ermöglichen insbesondere das Verknüpfen der Handlungen des Kunden, wenn dies erforderlich ist, um sich mit einem Indentifizierungsdienst zu verbinden (SessionID) oder um im Zusammenhang mit einem vom Kunden oder Besucher angeforderten Inhalt einen Mediaplayer (Audio oder Video) zu verwenden (Flash-Cookies). Sie werden auch verwendet, um zur Sicherheit der vom Kunden oder Besucher angeforderten Dienstleistung beizutragen.
Diese Cookies ermöglichen es, die Benutzerwege des Kunden auf der Website im Rahmen einer Sitzung nachzuverfolgen, aber auch die Speicherung der für die Bereitstellung der Dienstleistung erforderlichen Präferenzen, um die Nutzererfahrung auf der Website zu verbessern und ihre Funktionen zu personalisieren. Sie werden beispielsweise zur Speicherung der verwendeten Sprache eingesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Cookies keine Bewegungen von Kunden oder Besuchern auf anderen Websites nachverfolgen können.
10.2 Leistungsbezogene Cookies
Diese Analyse-Cookies ermöglichen Bip&Go die Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit der Website, indem die von den Besuchern zurückgelegten Navigationswege analysiert werden. Die Ergebnisse dieser Analysen werden auf anonyme Weise zu ausschließlich statistischen Zwecken verarbeitet.
10.3 Werbe-Cookies
Werbe-Cookies ermöglichen, die Navigationsgewohnheiten des Kunden kennenzulernen und dadurch seine Navigationserfahrung zu personalisieren, indem ihm an seine Erwartungen angepasste Angebote gezeigt werden. Diese Cookies unterstützen Bip&Go dabei, die Leistung ihrer Werbe-Tools zu messen und gleichzeitug dem Kunden zielgerichtete Werbung anzubieten.
10.4 Liste der auf der Website vorhandenen Cookies
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Zur Verbesserung der Anmeldungs-Performance
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__Host-at
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Sitzungsbezeichner für kürzere Sitzungen
Sitzungsbezeichner für den Anmeldevorgang im Abonnentenbereich
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Bip&Go
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Dieser Artikel wird zum Filtern der FAQ-Artikel verwendet
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Diese Cookies werden bei der Ankunft eines Kunden von einem VeePee, damit er sich mit seinen Gutscheincode registrieren kann
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Bip&Go
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__ga
__gid
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Diese Cookies speichern navigationsbezogene Informationen zur statistischen Analyse
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Diese Cookies werden zur Analyse der Werbe-Performance übermittelt.
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In Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und der Commission Nationale Informatique et Libertés („
CNIL
“, französische Datenschutzbehörde) hat Bip&Go für Cookies eine maximale Gültigkeitsdauer von 13 Monaten ab der letzten Interaktion des Kunden oder Besuchers mit diesem Cookie festgelegt. Nach Verstreichen dieses Zeitraums muss Bip&Go erneut die Einwilligung des Kunden oder Besuchers zur Verwendung von Cookies einholen.
10.5 Löschen von Cookies
Dem Kunden oder Besucher ist bewusst, dass Cookies den Navigationskomfort auf der Website verbessern und dass sie für den Zugang zu bestimmten gesicherten Bereichen unverzichtbar sind. Wenn der Kunde sich entscheidet, über seinen Browser alle Cookies zu blockieren, kann er nur noch den öffentlichen Bereich der Website besuchen und nicht mehr auf sein Konto zugreifen.
Allerdings ist es immer möglich, sich gegen die Einrichtung von statistischen Cookies oder von Cookies zur Optimierung von Werbeinhalten auszusprechen, indem sie die entsprechenden Einstellungen des Browsers in Bezug auf Cookies, der Inkognito-Navigationsmodus oder die Browser-Einstellung „Do Not Track“ (DNT, sinngemäß „Kein Tracking zulassen“) wählen.
Das Ablehnen von Cookies schließt das Anzeigen von Werbungen nicht aus. Diese können weiterhin per Zufallsprinzip angezeigt werden, ohne die tatsächlichen oder abgeleiteten Interessensbereiche der Kunden oder Besucher in Betracht zu ziehen.
Je nach Browser verfügt der Kunde oder Besucher über folgende Optionen: Annahme oder Ablehnung von Cookies jeder Herkunft oder einer bestimmten Herkunft oder die Anzeige einer Nachricht, die jedes Mal vor dem Einrichten eines Cookies auf dem Endgerät das Einverständnis des Kunden oder Besuchers einholt.
Wenn der Kunde oder Besucher das Blockieren oder Löschen von Cookies wünscht, kann er dies zunächst im Rahmen seines ersten Besuchs auf der Website vornehmen, indem er das dem (den) Cookie(s) entsprechende Auswahlfeld abwählt, den (die) er löschen oder blockieren möchte.
Er kann dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, indem er auf Cookie-Einstellungen
klickt, die Browser-Einstellungen ändert oder den Online-Support seines Browsers (Internet Explorer, Mozilla, Chrome...) konsultiert.
Für Microsoft Internet Explorer:
Extras – Internetoptionen – Datenschutz
Nehmen Sie die Einstellungen, nach Ihren Bedürfnissen vor
Für Chrome:
Einstellungen (zugänglich über das „Werkzeug“-Symbol oben rechts)
Erweiterte Einstellungen anzeigen
Datenschutz – Inhaltseinstellungen
Nehmen Sie die Einstellungen, nach Ihren Bedürfnissen vor
Bei Firefox:
Extras – Einstellungen – Registerkarte „Datenschutz
Nehmen Sie die Einstellungen, nach Ihren Bedürfnissen vor
Für weitere Informationen und eine bessere Handhabung von Cookies jeder Art und nicht nur jenen, die auf der Website verwendet werden, wird dem Kunden oder Besucher nahegelegt, die vom Interactive Advertising Bureau France (IAB) herausgegebene Website Youronlinechoices zu konsultieren, um die auf dieser Plattform verzeichneten Unternehmen kennenzulernen. Dort wird auch die Möglichkeit angeboten, die von diesen Unternehmen zur Anpassung der auf dem Endgerät auf Grundlage der Navigationsinformationen angezeigten Werbeinhalte verwendeten Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen.
http://www.youronlinechoices.com/be-fr/controler-ses-cookies
11. Sicherheit
Der Kunde wurde über die Tatsache informiert, dass Bip&Go die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und sie vor jedem nicht genehmigten Zugriff sowie vor Veränderung, Offenlegung, missbräuchlicher Nutzung oder Verlust zu schützen.
Bip&Go hat beispielsweise IT-Systeme zur Einschränkung des Zugriffs auf geschützte Bereiche sowie einen Verschlüsselungsschutz vorgesehen, bei dem während der Übermittlung von personenbezogenen Daten über das Internet HTTPS-Protokoll verwendet wird.
12. Newsletter, Korrespondenz, Marketing
Der Kunde kann sich gegen das Zusenden von Newslettern und Nachrichten zu Marketingzwecken aussprechen, die mit den angebotenen Dienstleistungen von Bip&Go verbunden sind. Der Kunde kann Newsletter und Nachrichten zu Marketingzwecken von Partnern von Bip&Go erhalten, sofern er seine diesbezügliche Einwilligung erteilt hat.
Alle sonstigen Personen, einschließlich Besucher, können Newsletter oder Nachrichten zu Marketingzwecken erhalten, sofern sie ihre diesbezügliche Einwilligung erteilt haben.
Der Kunde oder alle sonstigen Personen, einschließlich Besucher, können sich gegen den Erhalt von Newslettern und Marketing-Nachrichten von Bip&Go und seinen Partnern entscheiden, indem sie in einer beliebigen von Bip&Go stammenden E-Mail auf „Abmelden“ klicken oder sich unter Verwendung der in Artikel 14.1 angegebenen Details mit Bip&Go in Verbindung setzen.
13. Aktualisierungen unserer Datenschutzerklärung
Die gegenständliche Datenschutzerklärung kann abgeändert werden, und zwar insbesondere infolge von gesetzlichen und regulatorischen Änderungen. In diesem Zusammenhang kann sich der Kunde direkt auf der Website informieren, oder wird bei Bedarf darüber in Kenntnis gesetzt.
14. Auskunftsrecht und Recht auf Änderung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
14.1 Kontakt zur Ausübung Ihrer Rechte
In Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen unterliegen die über diese Website erfolgten Verarbeitungen von personenbezogenen Daten den erforderlichen internen Aufzeichnungsverfahren. Die SANEF-Gruppe hat einen Datenschutzbeauftragten („
DSB
“) bestellt. Der Kunde oder der Besucher kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch sowie sein Recht auf Löschung gemäß den Bestimmungen der anwendbaren Gesetze beim DSB der SANEF-Gruppe, 30 Boulevard Gallieni, 92130 Issy-les-Moulineaux oder unter Verwendung der folgenden E-Mail-Adresse geltend machen: donneespersonnelles@bipandgo.com.
Ebenso kann er alle Ersuchen oder Anfragen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an diese Kontaktadresse richten.
Bei Ausübung des Widerspruchsrechts stellt Bip&Go die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein, außer wenn gemäß den anwendbaren Gesetzen berechtigte und dringend erforderliche Gründe vorliegen, oder zur Gewährleistung der Feststellung, Ausübung oder Verteidigung seiner Rechte vor Gericht. Bip&Go muss die Kunden oder Besucher gegebenenfalls über die Beweggründe informieren, warum den von diesen ausgeübten Rechten nicht oder nur teilweise entsprochen wurde.
Das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten findet unter Vorbehalt der Erfordernisse Anwendung, die Bip&Go für die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten nachweisen kann, und zwar insbesondere in Bezug auf ihre gesetzlichen Pflichten.
Der Kunde verfügt zudem über ein Recht auf Übertragbarkeit in Bezug auf gewisse seiner personenbezogenen Daten, das ihm das Recht einräumt, eine digitale Kopie in les- und verwertbarem Format seiner von Bip&Go verarbeiteten Daten zu verlangen, die mit seiner Vertragsbeziehung mit Bip&Go zur Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind, wobei folgende Daten ausgeschlossen werden:
- von Bip&Go möglicherweise zu betriebseigenen Zwecken erstellte Daten oder die Bip&Go ermöglichen, ihren rechtlichen und insbesondere buchhalterischen, sozialversicherungsbezogenen und steuerrechtlichen Pflichten gerecht zu werden;
- Informationen in Bezug auf in der Vergangenheit abgeschlossene Abonnements, die gezahlten oder zahlbaren Beträge sowie alle Informationen, die Bip&Go möglicherweise im Rahmen der Verfolgung seiner berechtigten Interessen in Bezug auf das Verständnis der Interessensgebiete seiner Kunden, Besucher oder potenziellen Kunden erfasst hat.
Der Kunde kann zudem Richtlinien festlegen, die die weitere Verwendung seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod regeln.
Wenn der Kunde oder Benutzer glaubt, dass seine Rechte gemäß den Bestimmungen des französischen Gesetzes über Informatik und Freiheit nicht geachtet werden, kann er eine Beschwerde an die französische Datenschutzbehörde (CNIL) richten.
14.2 Ausübungsmodalitäten
Um Auskunft über die ihn betreffenden Daten zu erhalten, muss der Kunde oder Besucher in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem DSB unter Verwendung der oben (in Artikel 14.1) bezeichneten Kontaktdetails seine Identität nachweisen.
Der Kunde kann eine Person seiner Wahl bevollmächtigen, sein Auskunftsrecht auszuüben. Der Bevollmächtigte muss in einem solchen Fall ein Schreiben einbringen, in dem der Gegenstand der Vollmacht und zwar konkret die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Identität seines Vollmachtgebers und seine eigene Identität angegeben werden.
Der Antragsteller kann beispielsweise Informationen über die Herkunft seiner Daten erlangen und eine diesbezügliche Kopie beantragen.
Der DSB muss den Antrag innerhalb einer Frist von einem Monat beantworten. Allerdings kann diese Frist infolge der Komplexität und Anzahl der Anträge um zwei Monate verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung muss der Antragsteller innerhalb von Monatsfrist ab dem Erhalt des Antrags verständigt werden.
14.3 Ablehnung der Beantwortung
Der DSB muss Anträge zur Ausübung von Rechten nicht beantworten, wenn:
-
sie offensichtlich missbräuchlich erfolgen, und zwar insbesondere in Bezug auf ihre Anzahl bzw. ihren wiederholenden oder systematischen Charakter;
-
die Daten nicht aufbewahrt werden: In einem solchen Fall ist eine Auskunft unmöglich.