FAQ Bip&Go

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Wie lange bin ich bei Bip&Go verpflichtet?

Das Abonnement für die elektronische Autobahnmaut Bip&Go ist unverbindlich, d.h. weder an eine Vertragslaufzeit noch an eine Kündigungsmitteilung gebunden.

Ich habe meine Meinung geändert. Besteht eine Widerrufsfrist?

Gemäß der Artikel L121-21 ff. des Verbraucherschutzgesetzes hat der Konsument eine Widerrufsfrist von 14 Tagen entsprechend den Modalitäten des Widerrufsformulars auf der Webseite des vertreibenden Unternehmens : https://www.bipandgo.com/de .

Wie kündige ich meinen Vertrag?

Sie können Ihren Bip&Go-Vertrag jederzeit kündigen, denn er ist weder an Mindestvertragslaufzeit noch an eine Kündigungsmitteilung gebunden.

Um zu kündigen, müssen Sie Ihren Badge entweder in einer Bip&Go Agentur in Frankreich oder mittels Einschreiben mit Rückschein abgeben, adressiert an:
Bip&Go
Echangeur des Essarts, Route de Oissel, CS 80077
76530 Grand Couronne

Die kündigungsbedingte Vertragsbeendigung erfolgt nach Herausgabe der elektronischen Plakette und Ausgleich sämtlicher offener Forderungen.

Es kommen keine Gebühren für die Kündigung Ihres Badges Bip&Go auf Sie zu, wenn dieser in gutem Zustand und innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung zurückgegeben wird. Sollte dies nicht gelingen, müssen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kosten getragen werden. Die Kündigung ist ab dem Erhalt der elektronischen Plakette(n) wirksam.

An welche Adresse schicke ich meinen Badge nach Widerruf meines Vertrages?

Um zu kündigen, müssen Sie Ihren Badge entweder in einer Bip&Go Agentur oder mittels Einschreiben mit Rückschein abgeben, adressiert an:
Bip&Go
Echangeur des Essarts, Route de Oissel, CS 80077
76530 Grand Couronne