Welche Verkehrsregeln müssen Autofahrer in Frankreich beachten?
Frankreich ist eines der beliebtesten Reiseziele für deutsche Touristen, und viele entscheiden sich aufgrund der Nähe, mit dem eigenen Fahrzeug das Nachbarland zu bereisen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich vorab mit den Eigenarten der
Verkehrsregeln
sowie dem
Mautsystem Frankreichs
zu beschäftigen.
So gilt in Frankreich grundsätzlich
rechts vor links
an allen Kreuzungen, es sei denn, Verkehrsschilder signalisieren eine andere Regelung.
Streng untersagt ist das Telefonieren während der Fahrt, außer es kommt eine Freisprecheinrichtung zum Einsatz.
Ebenso verboten ist die Verwendung von
Radarwarngeräten
. Beide Verstöße werden mit hohem Bußgeld ab 135 Euro geahndet.
In vielen französischen Städten gibt es
Umweltzonen
, und die Einfahrt ist nur mit einer Crit'Air-Plakette gestattet.
Welche Pflichtausstattung benötigen Sie beim Fahren in Frankreich?
Im Vergleich zu Deutschland gelten abweichende Regeln, welche Gegenstände zur
Pflichtausstattung
von Fahrzeugen gehören. Diese Regeln gelten auch für Fahrzeuge aus dem Ausland, sodass es sinnvoll ist, sich entsprechend auszustatten.
Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten zählen zu den Dingen, die auch in Deutschland Pflicht sind und in Frankreich ebenfalls vorgeschrieben sind. Anders sieht dies bereits bei den
Alkoholtestern
aus. Diese gehören zur Pflichtausstattung, jedoch ahndet die Polizei einen Verstoß nicht mehr, wenn keiner im Fahrzeug vorhanden ist.
Ersatzlampen für die Scheinwerfer sollten ebenfalls zur Ausrüstung gehören, denn bei nicht korrekter Beleuchtung verhängt die französische Polizei Bußgelder von 180 Euro. Auch für andere Verstöße gibt es teilweise empfindliche Strafen. Eine fehlende Warnweste wird mit 135 Euro bestraft.
Bis April 2024 musste eine
grüne Versicherungskarte
im Auto mitgeführt werden. Inzwischen gilt diese Vorschrift nicht mehr, denn die Polizei hat Zugriff auf eine europäische Datenbank und kann die vorhandene Versicherung kontrollieren. Dies gilt für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen, kann bei Kfz mit Zulassung in einem anderen Land jedoch anders sein.
Wie funktioniert die Autobahnmaut in Frankreich?
Frankreich ist eines der Länder, das eine
Maut
für die Autobahnen eingeführt hat, und ein Großteil der französischen Autobahnen ist mautpflichtig. Die Höhe der Maut ist von der Strecke sowie der Klasse des Autos abhängig. Die Maut ist grundsätzlich
streckenabhängig
, eine Vignette gibt es in Frankreich nicht. Teilweise existieren dynamische Mautgebühren, die sich an der Tageszeit oder dem aktuellen Verkehrsaufkommen orientieren.
Entlang der Strecken gibt es
Mautstationen
. An diesen lässt sich die fällige Maut in bar und per Kreditkarte entrichten. Darüber hinaus existiert auch ein elektronisches Mautsystem, das Liber-t heißt. Hierfür ist eine Mautbox im Fahrzeug erforderlich, die mit den elektronischen Kontrollstellen entlang der Autobahnen kommuniziert.
Für Fahrer aus Deutschland bietet sich die
Telemaut in Frankreich
mit Bip&Go an, um die Vorteile der elektronischen Maut zu nutzen. Mit diesem Badge brauchen Sie nicht mehr an den überfüllten Mautstationen anzuhalten, sondern nutzen die automatisierten Fahrspuren auf der Autobahn. Die Zahlung erfolgt dann per Bankeinzug oder Kreditkarte über das System von Bip&Go.
Geschwindigkeitsbegrenzungen: Was gilt auf französischen Straßen?
Deutsche Fahrer müssen sich auf den französischen Autobahnen durchaus umgewöhnen, was die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit
betrifft. Auf den meisten Strecken gilt maximal 130 km/h. Bei schlechten Wetterverhältnissen wie Regen reduziert sich dies auf 110 km/h.
Als Fahranfänger dürfen Sie hingegen maximal 110 km/h fahren, unabhängig von der geltenden Höchstgeschwindigkeit. Als Fahranfänger gelten alle Personen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen.
Außerorts auf Landstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Innerorts sind 50 km/h erlaubt. Ist die Sicht dermaßen beeinträchtigt, dass die Sichtweite auf 50 Meter und darunter fällt, beispielsweise durch Nebel, reduziert sich die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 50 km/h – dies gilt für alle Straßen, auch die Autobahnen.
Ist der Alkoholtester in Frankreich noch Pflicht?
Im Jahr 2012 führte Frankreich eine Pflicht für jedes Fahrzeug ein, einen
Alkoholtester
mitzuführen. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, ebenfalls Fahrer aus Deutschland.
Inzwischen ist die Regulierung dahingehen gelockert, dass es sich nur noch um eine Empfehlung handelt, den Alkoholtester mitzuführen. Aus diesem Grund gibt es auch keine Strafe mehr, wenn Sie keinen Tester im Fahrzeug haben.
Grundsätzlich gilt in Frankreich eine Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille. Fahranfänger dürfen hingegen maximal 0,2 Promille Alkohol im Blut haben. Wer betrunken am Steuer erwischt wird, erhält bei einer Überschreitung von bis zu 0,3 Promille eine Strafe von 135 Euro. Wer jedoch mit mehr als 0,8 Promille (als Fahranfänger 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und Geldstrafen von 4.500 Euro rechnen.
Die Umweltplakette Crit’Air: Wo ist sie erforderlich und wie bekommt man sie?
Viele Städte in Frankreich haben inzwischen eine
Umweltzone
eingerichtet. Diese Zonen unterscheiden sich von den deutschen Varianten, denn es handelt sich um eine Form von Vignette. Die Kosten betragen 3,11 Euro zuzüglich 1,65 Euro beim Versand ins Ausland. Die Plakette ist beim französischen Ministerium für Umwelt online erhältlich.
Seit April 2017 müssen auch ausländische Fahrzeuge diese Plakette besitzen, um die Umweltzonen zu befahren. Achten Sie darauf, dass die Ausstellung des Crit’Air Zertifikats bis zu 21 Tage in Anspruch nehmen kann.
Zusätzlich gibt es Einschränkungen für Fahrzeuge, die bestimmte Umweltauflagen nicht erfüllen. Das französische System teilt Kraftfahrzeuge in sechs Klassen ein. Pkw der Euro-Klasse 4 gehören zum Beispiel in die Kategorie 2. Die Einfahrt in die Umweltzone ist oftmals den Klassen 4 und 5 untersagt. Viele Städte in Frankreich besitzen solche Umweltzonen, darunter Paris, Lyon, Straßburg, Nizza und Reims.
Außerdem gelten die Einschränkungen nur zu spezifischen Zeiten und für Pkw an Werktagen. Die Einfahrt ist in der Regel zwischen 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr für bestimmte Fahrzeugklassen untersagt. Außerhalb dieser Zeiten muss dennoch ein Crit’Air Zertifikat am Fahrzeug vorhanden sein. Wer ohne Zertifikat in die Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld von 135 Euro.